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Zweckverband Ostuckermärkische   Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

Pressemitteilung des ZOWA vom 14.07.2010

Aufgrund einer Havarie wurden Teile des Trinkwassernetzes im Schwedter Ortsteil Heinersdorf mikrobiologisch verunreinigt. Betroffen sind folgende Grundstücke: Lange Straße 31-102, Schwedter Landstraße 2-9, Landiner Straße, Gutshof, Am Graben und Am Mühlberg.

In Abstimmung mit dem Gesundheits- und Veterinäramt des Landkreises darf das Wasser bis auf Widerruf nicht mehr zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Geschirr- und Wäschereinigung, zum Händewaschen und Duschen genutzt werden. Bis auf weiteres ist es auch untersagt, Wasser aus dem Trinkwassernetz für die Bewässerung der Gärten zu nutzen. Ausgenommen von dieser Untersagung ist die Nutzung der Toilettenspülung.

Die Bewohner der betroffenen Grundstücke wurden umgehend durch den ZOWA informiert und werden mit Ersatztrinkwasser versorgt.

Die Leitungen und Hausanschlüsse werden gespült und anschließend durch eine Fachfirma desinfiziert und nochmals gespült.

Der ZOWA bedauert die Beeinträchtigungen und arbeitet zusammen mit allen zuständigen Stellen intensiv daran, schnellstmöglich wieder eine gewohnt einwandfreie Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten.

Für Fragen und weitere Informationen ist der Zweckverband unter der Rufnummer 03332 2665-0 erreichbar.

aktualisierte Mitteilung des ZOWA vom 22.07.2010

Die Leitungen und Hausanschlüsse werden derzeit durch eine Fachfirma desinfiziert. Im Anschluss wird jede Kundenanlage durch das AKS-Labor Frankfurt/O. beprobt und die Wasserprobe bakteriologisch untersucht.

In Auswertung der Untersuchungsergebnisse werden wir jeden Anschlussnehmer gesondert über die weitere Lockerung der Nutzungseinschränkung informieren.

Für alle Anschlussnehmer wurde am Dienstag den 20.07.2010 das Nutzungsverbot für die Gartenbewässerung und das Wäschewaschen aufgehoben.

aktualisierte Mitteilung des ZOWA vom 28.07.2010

Die Nutzungseinschränkungen Wassergebrauch wurden weiter gelockert.             Generell ist das Wasser für alle Zwecke nutzbar, vor dem direkten Verzehr ist das Wasser abzukochen.

Jeder Anschlussnehmer wird nochmals über die endgültige uneingeschränkte Freigabe zur Nutzung als Trinkwasser informiert.

Die Chlorung des Trinkwassers erfolgt noch bis 12.08.2010.

 

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Es ist erklärtes Ziel des ZOWA, die Politik der Kontinuität und Nachhaltigkeit weiterzuführen.