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Zweckverband Ostuckermärkische   Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

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Aufhebung der Desinfektionsanordnung für das Trinkwassernetz Blumberg

 

Die vom Gesundheits- und Veterinäramt entnommenen amtlichen Trinkwasserproben aus dem Trinkwassernetz der Wasserversorgungsanlage Blumberg erbrachten einwandfreie, der Trinkwasserverordnung entsprechende mikrobiologische Untersuchungsergebnisse. Die angeordnete Trinkwasserdesinfektion für das Versorgungsnetz Blumberg wurde daraufhin durch den Gesundheitsdienst ab dem 05.01.2012 aufgehoben.

 

Die Aufhebung gilt zunächst nur für die Gemeinden Blumberg, Casekow, Woltersdorf, Biesendahlshof und Wartin. Die Trinkwassernetze der Wasserwerke Görlsdorf, Schönermark, Polßen und Gartz wurden vom Gesundheits- und Veterinäramt noch nicht freigegeben. Die hier noch erforderliche vorsorgliche Chlorung erfolgt in sehr geringen gesundheitlich unbedenklichen Dosierungen. Die Kriterien für die Trinkwasserqualität nach Trinkwasserverordnung werden uneingeschränkt eingehalten. Wir bitten unsere Kunden, die weiteren Informationen zur Aufhebung der Chlorung in der Presse und auf der Internetseite des ZOWA zu beachten.

 

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Es ist erklärtes Ziel des ZOWA, die Politik der Kontinuität und Nachhaltigkeit weiterzuführen.