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Zweckverband Ostuckermärkische   Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

Der Wasserpreis besteht aus einem Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge sowie einem Grundpreis für die Bereitstellung der Wassermengen und die Vorhaltung der Anlage.

Mengenpreis - Trinkwasser

Preis pro m³ 1,30 Euro

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer 7%

Der Berechnungsmaßstab für den Grundpreis ist die Zählernennleistung des in der Hausanschlussleitung installierten Wasserzählers.

Zu allen angeführten Preisen wird die gesetzliche Umsatzsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz hinzugerechnet.

Kleinabnehmer/Zählernennleistung Preis pro Tag 
            

Qn  2,5

0,27 Euro

Qn  6

0,64 Euro

Qn 10

1,06 Euro

Qn 15

1,60 Euro

Qn 25

2,66 Euro

Qn 40

4,25 Euro

> Qn 60

6,38 Euro

 

 

 

 

 

 

Großabnehmer/Zählernennleistung Preis pro Tag

QN 15

2,58 Euro

Qn 40

6,88 Euro

> Qn 60

10,33 Euro

 

 

Standrohrzähler/Zählernennleistung Preis pro Tag

QN 2,5

0,55 Euro

Qn 6

1,06 Euro

Qn 10

 1,60 Euro

> Qn 15

2,66 Euro

 

 

 

Feuerlöschleitungen/Zählernennleistung Preis pro Tag

 

>= QN 40

2,66 Euro

 

 

Schmutzwassergebühren

Gebührenmaßstab für das Einleiten, Fortleiten und Behandeln von häuslichem Schmutzwasser ist der nach § 14 ermittelte Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,97 Euro.

Gebührenmaßstab für Annahme und Behandlung von nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ist die Mengenangabe zum Schlammvolumen im Begleit- und Übernahmeschein für den Transport des Klärschlammes, gerundet auf volle 100 l. Häufigkeit und Umfang der Schlammentnahme aus der KKA bestimmt sich aus den gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis zum Betrieb der Anlage vorgesehenen Wartungen. Die Einleitgebühr für nicht separierten Klärschlamm mit einem Trockensubstanz-Gehalt von 30 g/l bis 60 g/l beträgt ab Einleitung in die Schlammbehandlungsanlage des Zweckverbandes pro m³ 33,02 Euro.

Gebührenmaßstab für das Entleeren, die Abfuhr und das Behandeln von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben ist der nach § 14 ermittelte Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 5,90 Euro.

Weiterführende Informationen finden sie im online-büro unter dem Punkt "Satzungen".

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Impressum

© Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

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 Information-Altanlieger       

Es ist erklärtes Ziel des ZOWA, die Politik der Kontinuität und Nachhaltigkeit weiterzuführen.