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ZOWA-Rechnungen lassen sich bequem per Lastschriftverfahren bezahlen.
Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung und wir buchen termingerecht die fälligen Beiträge von Ihrem Konto ab.
Für Sie ergeben sich dadurch keine Nachteile, denn die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Die Jahresabrechnung mit Ihren neuen Abschlägen und Terminen wird Ihnen rechtzeitig vor dem Abbuchungsdatum zugestellt. Gegen die Belastung Ihres Kontos können Sie selbstverständlich Widerspruch einlegen, wenn sie zu Unrecht erfolgt sein sollte.
Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es an uns. Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben und zur Bestätigung des Vorganges erhalten Sie von uns per Post ein Anschreiben mit den geänderten Daten.
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| Ich möchte die Einzugsermächtigung | |
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Hiermit ermächtige ich den Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sämtliche Wassergeldbeiträge / Abwasserentgelte vom oben genannten Konto einzuziehen bzw. Guthaben aus Abrechnungen auf oben genanntes Konto zu überweisen.
Alle personenbezogenen Daten werden unter Berücksichtigung des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben und verarbeitet.
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